
befriedete Bezirke, durch Gesetz vom 11. 8. 1999 gebildete Zonen um Gebäude der obersten Verfassungsorgane (in Bund und Ländern), in denen öffentliche Versammlungen (nur dann) zuzulassen sind, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht zu erwarten ist (v. a. an sitzungsfrei...
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